Buchungsbedingungen: Haus 8
Aufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen 2022 Lieber Gast, die Schwedeneck Touristik vermittelt als Reservierungsstelle Ferienunterkünfte entsprechend dem Buchungsangebot. Vertragliche Beziehungen entstehen ausschließlich direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb, nachfolgend BHB genannt, und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages. § 1 Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung der Schwedeneck Touristik. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem BHB, dieser ist durch die Schwedeneck Touristik als Vermittler vertreten, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche die Schwedeneck Touristik als Vertreter des BHB vornimmt. Sie Bedarf keiner bestimmten Form. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Schwedeneck Touristik hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung. Ausnahme: die Mobilheime, die der Schwedeneck Touristik gehören. § 2 Reservierungen Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem BHB oder der Schwedeneck Touristik als Vertreter des BHB möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach §1.1 und §1.2 grundsätzlich zu einem für den BHB und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem BHB oder der Schwedeneck Touristik Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch die Schwedeneck Touristik. Erfolgt die Mitteilung, so gilt §1.2 entsprechend. § 3 Preise / Leistungen Die im Magazin angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle obligatorischen Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich angegeben oder vereinbart ist. Sie gelten pro Person und Nacht, bei Ferienwohnungen pro Wohneinheit. Als zusätzlich zu den angegebenen Preisen bezahlenden Entgelte kommen vor allem Kurtaxe, Fremdenverkehrsabgaben, verbrauchsabhängige Kosten (z.B. bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern) sowie Vergütung für gebuchte Zusatzleistungen in Betracht. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsgrundlage (Gastgebermagazin, Angebot, Homepage) nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. § 4 Bezahlung Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, kann die Schwedeneck Touristik als Inkassobevollmächtigter des BHB nach erfolgter Buchungsbestätigung (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form) bei Buchungen, die mindestens 14 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, innerhalb von 7 Tagen nach Buchung eine Anzahlung in Höhe von 10% bzw. 20% des Gesamtaufenthaltspreises pro Person verlangen. Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist die Anzahlung sofort zu entrichten. Soweit der BHB zur vertragsgemäßen Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Leistung der, gegebenenfalls bei Ankunft zu bezahlenden, Anzahlung kein Anspruch des Gastes auf Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die gesamte Restzahlung einschließlich aller Neben- und Verbrauchskosten ist spätestens am Tage der Abreise an den BHB zu bezahlen. Ausnahmen: die Mobilheime der Schwedeneck Touristik; da erfolgt die Restzahlung 30 Tage vor Anreise. Hier ist die Kaution in Höhe von 150,- € von jedem Gast vor Ort bei Anreise in Form einer Einzugsermächtigung zu hinterlegen. Bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern, ist der BHB berechtigt, Zwischenabrechnungen für zusätzlich - insbesondere vor Ort - gebuchte oder in Anspruch genommene Leistungen oder verbrauchsabhängige Kosten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen vorzunehmen, welche sofort zahlungsfällig sind. § 5 Rücktritt Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthaltes. Ein allgemeines, kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht des Gastes bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages ist grundsätzlich ausgeschlossen. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, bleibt, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten oder betriebsüblichen Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils bestehen. Der Inhaber des BHB hat sich jedoch eine anderweitige Verwendung der Unterkunft, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, und ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen zu lassen. Die Rechtsprechung erkennt an, dass die ersparten Aufwendungen des BHB bei Übernachtungen mit Frühstück pauschal mit 20%, bei Übernachtungen mit Halbpension pauschal mit 30%, bei Übernachtungen mit Vollpension pauschal mit 40% und bei Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses pauschal mit 10% des vereinbarten Gesamtpreises angesetzt werden können. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem BHB höhere Aufwendungen erspart wurden. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung des entsprechend geringeren Betrages verpflichtet. Die Absage der Buchung ist aus organisatorischen Gründen an die Reservierungsstelle (nicht an den BHB) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruchsversicherung wird dringend empfohlen. Statt Erfüllung kann der Inhaber des BHB pauschale Stornogebühren in der nachfolgenden Höhe verlangen (jeweils in % des vereinbarten Unterkunftspreises): Zimmerleistung Rücktritt bis zum 31. Tag v. Reiseantritt 12% des Reisepreises Rücktritt bis zum 21. Tag v. Reiseantritt 20% des Reisepreises Rücktritt bis zum 11. Tag v. Reiseantritt 40% des Reisepreises Rücktritt bis zum 7. Tag v. Reiseantritt 60% des Reisepreises Danach 80% des Reisepreises Ferienwohnungen und Pauschalen Rücktritt bis zum 45. Tag v. Reiseantritt 15% des Reisepreises Rücktritt bis zum 31. Tag v. Reiseantritt 25% des Reisepreises Rücktritt bis zum 21. Tag v. Reiseantritt 50% des Reisepreises Rücktritt bis zum 11. Tag v. Reiseantritt 80% des Reisepreises Danach 90% des Reisepreises § 6 Umbuchung der Mobilheime der Schwedeneck Touristik Aufgrund von technischen und/oder organisatorischen Dingen behält sich die Schwedeneck Touristik vor, eine Umbuchung innerhalb der von ihr angebotenen Mobilheimen vorzunehmen. § 7 Obliegenheiten des Gastes Der Gast ist verpflichtet, dem BHB Mängel der Beherbergung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich zu berichten oder Abhilfe zu verlangen. Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den BHB, nicht an die Schwedeneck Touristik zu richten. Ausnahmen: die Mobilheime der Schwedeneck Touristik. Ein Rücktritt und/ oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit der BHB nicht innerhalb einer ihm vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt, eine Abhilfe unmöglich ist oder vom BHB verweigert wird. Die Unterkunft darf nur mit der mit dem BHB vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des BHB zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/ oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem BHB und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Haustieres gemachten Angaben gestattet. § 8 Haftung des BHB und der Schwedeneck Touristik. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzungen vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich, noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder, soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. Eine etwaige Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff BGB bleibt durch diese Regelung unberührt. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellung, Konzerte usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Die Schwedeneck Touristik haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler und seiner Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Einbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der BHB. § 9 An- und Abreisezeiten Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 16:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den BHB hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der BHB berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung 2 Stunden danach, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12:00 Uhr anderweitig zu belegen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen. § 10 Verjährung und Hemmung von Ansprüchen des Gastes Ansprüche des Gastes gegenüber dem BHB und/ oder der Schwedeneck Touristik, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenem Belegungsende. Schweben zwischen Gast, BHB und/ oder der Schwedeneck Touristik Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder der BHB bzw. die Schwedeneck Touristik die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. § 11 Rechtswahl und Gerichtsstand Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den BHB ist ausschließlich der Sitz des BHB. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem BHB und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit vereinbart ist, dass der Gast den Gesamtpreis nach Aufenthaltsende am Ort des BHB an diesen zu entrichten hat (Ausnahme: die Mobilheime der Schwedeneck Touristik), ist der Gerichtsstand für Klagen des BHB auf Zahlung des Aufenthaltspreises und der Nebenkosten der Sitz des BHB. Für Klagen des BHB gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlagert haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des BHB als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. § 12 Reklamation Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Gast zunächst umgehend an den jeweiligen BHB wenden. Sollten Sie mit Ihrem BHB zu keiner Einigung kommen, steht Ihnen die Schwedeneck Touristik hilfreich zu Seite. §13 Auflagen durch gesetzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Die Umsetzung der behördlichen Maßnahmen obliegt den jeweiligen Beherbergungsbetrieben und wird durch entsprechende Aushänge dort bekanntgegeben. Es sind entsprechende Schutz- und Hygienekonzepte zu erstellen und umzusetzen. Impressum: Herausgeber: Schwedeneck Touristik Leiter: Manfred Mallon Zum Kurstrand 5 24229 Schwedeneck Telefon: 04308 331 Mail : info@schwedeneck.de www.schwedeneck.de